Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für alle Veranstaltungen auf dem Gelände des LAKESIDE Zwenkau. Mit dem Betreten der Location erkennen Sie die folgenden Regelungen verbindlich an. Sie dienen dem sicheren, rücksichtsvollen und reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung. Vielen Dank für Ihre Beachtung.
Zugang zum Gelände und zur Location
- Das LAKESIDE ist keine öffentlich zugängliche Gastronomie – das Gelände ist ausschließlich im Rahmen vorab gebuchter Veranstaltungen sowie für Gäste unserer Ferienapartments zugänglich.
- Zutritt erhalten nur geladene Gäste, Veranstaltende, autorisiertes Personal sowie vorab angemeldete Dienstleister und Feriengäste.
- Das Betreten des Geländes durch Unbefugte, insbesondere durch Passanten oder Spaziergänger entlang des Hafens, ist nicht gestattet. Die Seeterrasse und alle Außenflächen sind Teil des privaten Veranstaltungsgeländes.
- Der Aufenthalt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zum Ausschluss vom Gelände führen.
- Bei bestimmten Formaten (z. B. geschlossenen Gesellschaften) kann eine gültige Zugangsberechtigung erforderlich sein.
Parken
- Der Parkplatz direkt auf dem Gelände des LAKESIDE ist vorrangig Gästen unserer Ferienapartments vorbehalten.
- Eine Nutzung durch Eventgäste oder Dienstleister ist nach vorheriger Absprache möglich.
- Bitte weichen Sie auf die umliegenden kostenpflichtigen Parkmöglichkeiten aus – insbesondere entlang der Hafenstraße sowie auf dem Parkplatz Ostmole am Hafen (ca. 2 Gehminuten entfernt).
- Zufahrten und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Sicherheit, Technik und Verhalten auf dem Gelände
- Das Gebäude ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet. Offenes Feuer, Grillgeräte oder Fackeln sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Pyrotechnik darf nur von ausgebildetem Fachpersonal mit entsprechender Genehmigung verwendet werden.
- Rauchen (auch E-Zigaretten) ist nur in den Außenbereichen gestattet. Der Locationbetreiber behält sich das Recht vor, bei bestimmten Veranstaltungsformaten (bsp. Einschulungsparty) ein generelles Rauchverbot zum Schutz der Gäste auszusprechen.
- Die Bedienung von Licht- und Tontechnik ist ausschließlich durch geschultes Personal der Location gestattet.
- Notausgänge, Fluchtwege sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen nicht verstellt oder verändert werden.
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Waffen, Pfefferspray, Schlagstöcke) ist untersagt.
Außenflächen & Seeterrasse
- Die Seeterrasse sowie die Garten- und Außenbereiche sind Privatgelände und stehen exklusiv den Gästen der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung. Ein Aufenthalt durch Außenstehende ist nicht gestattet.
- An der nördlichen Grundstücksgrenze befindet sich eine zusätzliche Terrasse mit einem gestalterischen Wasserbecken. Dieses Becken ist nicht abgesperrt, rund 50 cm tief und stellt keinen Spielbereich dar. Der Aufenthalt in diesem Bereich erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eltern und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, Kinder auf dem Gelände ständig im Blick zu behalten und für deren Sicherheit Sorge zu tragen.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarschaft: Ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gelten die gesetzlichen Ruhezeiten. Laute Musik, Lärm oder störendes Verhalten sind in diesem Zeitraum zu unterlassen.
Speisen und Getränke
- Bei Veranstaltungen in der Eventlocation LAKESIDE sowie auf den Außenbereichen ist der Verzehr mitgebrachter Getränke – einschließlich Wasser – nicht erlaubt.
- Die gastronomische Versorgung erfolgt ausschließlich über das Team des LAKESIDE bzw. beauftragte Partner.
- In Ausnahmefällen (z. B. medizinische Gründe) ist eine vorherige Absprache mit der Eventleitung notwendig.
- Bei Missachtung behalten wir uns vor, mitgebrachte Getränke ohne Ersatz einzuziehen.
Tiere
- Assistenzhunde gemäß § 12e BGG sind selbstverständlich gestattet.
- Andere Tiere dürfen bei Veranstaltungen nur nach vorheriger Genehmigung mitgeführt werden und müssen stets angeleint sein. Sie dürfen keine Gefahr oder Störung für andere Gäste darstellen. In den Apartments sind sie aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Videoüberwachung & Datenschutz
- Teile des Gebäudes und Geländes werden zu Sicherheitszwecken videoüberwacht. Die Aufnahmen werden für maximal 48 Stunden gespeichert und ausschließlich intern ausgewertet.
- Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Allgemeines Verhalten & Haftung
- Wir bitten alle Gäste um einen sorgsamen Umgang mit Einrichtung, Mobiliar und Technik.
- Schäden, die über die normale Nutzung hinausgehen, sind vom Verursacher bzw. Veranstalter zu ersetzen.
- Kindern ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erlaubt. Diese haftet für verursachte Schäden.
- Das mutwillige Betreten gesperrter Bereiche, Klettern auf Mobiliar oder Umzäunungen sowie lautes oder störendes Verhalten ist zu unterlassen.
- Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bitte lassen Sie keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt.
- Wir empfehlen Veranstaltern den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
- Entsteht Gästen oder Veranstaltern ein Schaden, ist dieser vor Verlassen der Location beim Personal zu dokumentieren – spätere Ansprüche können sonst nicht anerkannt werden.
- Sollte eine Veranstaltung aufgrund äußerer Umstände (z. B. Stromausfall, Unwetter, technische Probleme, Verhalten Dritter) abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Foto-, Film- und Musikaufnahmen
- Bei einigen Events kann es zu Film- und Fotoaufnahmen durch vom Veranstalter oder der Location beauftragte Personen kommen. Sollten Sie nicht abgebildet werden wollen, sprechen Sie bitte das dafür zuständige Personal an.
- Künstlerische oder musikalische Darbietungen müssen vorab mit dem LAKESIDE abgestimmt werden.
- Für die Klärung von GEMA, Künstlersozialkasse oder urheberrechtlichen Fragen ist allein die aufführende Person verantwortlich. Diese stellt die Location von allen Forderungen Dritter frei.
Werbung & Verkaufsaktivitäten
Werbemaßnahmen, Produktpräsentationen, der Verkauf von Waren sowie Umfragen oder ähnliche Aktionen sind auf dem Gelände nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.
Jugendschutz
- Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Der entsprechende Hinweis befindet sich im Innenbereich der Location.
- Bei bestimmten Veranstaltungsformaten kann der Zutritt für Minderjährige eingeschränkt sein, dies wird Ihnen im Vorfeld mitgeteilt.
Ansprechpartner vor Ort
Während der gesamten Veranstaltung steht Ihnen ein Ansprechpartner aus unserem Team persönlich zur Verfügung. Diese Person ist für Ihre Fragen, Anliegen oder kurzfristige Abstimmungen jederzeit ansprechbar und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Hausrecht
- Das Hausrecht wird durch das LAKESIDE Zwenkau und beauftragte Mitarbeitende ausgeübt.
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der sofortige Verweis vom Gelände erfolgen – ein Anspruch auf Erstattung entfällt.
- Schwere oder wiederholte Verstöße können zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gelungene Veranstaltung im LAKESIDE Zwenkau.